
DGB gibt Tipps zu Ferienjobs
Der Start der Sommerferien (08.07.) bedeutet für viele Schülerinnen und Schüler auch, dass sie jetzt mit einem Ferienjob anfangen. Der DGB hat dafür Tipps - aber auch Forderungen.
Veröffentlicht: Dienstag, 09.07.2024 04:11
Jugendliche ab 18 Jahren haben auch beim Ferienjob Anspruch auf Mindestlohn. Weil dieser aber nicht für Minderjährige gilt, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund in Mönchengladbach die Abschaffung dieser Ausnahme. Laut des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben Jugendliche ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Dieser gelte auch für die Ferienarbeit. Allerdings sollten Jugendliche in Mönchengladbach einen Ferienjob nur mit Vertrag in der Hand beginnen. Denn darin seien die Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung klar geregelt. So haben unter 18-Jährige bei einer Tagesarbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden einen Anspruch auf eine halbstündige Pause, so der DGB. Schwere körperliche und gefährliche Tätigkeiten seien für Kinder und Jugendliche generell verboten. Außerdem dürfen 14 bis 17-Jährige laut Gewerkschaftsbund nicht mehr als 4 Wochen im Jahr in Ferienjobs arbeiten.