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DGB gibt Ferienjob-Tipps
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DGB gibt Ferienjob-Tipps

Auch in Mönchengladbach sind jetzt die Sommerferien gestartet - und viele junge Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher starten Ferienjobs. Aus diesem Anlass gibt die DGB-Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbunds jetzt einige Tipps und Hinweise.

Veröffentlicht: Dienstag, 21.07.2026 13:40

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Als aller erstes solltet ihr sicherstellen, dass es einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt. Darin ist dann klar aufgelistet, wie viel ihr arbeitet, was eure Aufgaben sind und welche Bezahlung es dafür gibt. Wichtig ist hierbei, dass die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten werden. Denn je nach Alter sind unterschiedliche Aufgaben und Arbeitszeiten erlaubt. Für 13- und 14-Jährige sind zum Beispiel in der Regel nur zwei Stunden Arbeitszeit am Tag erlaubt, für 15- bis 17-Jährige schon acht Stunden. Ab 16 Jahren können außerdem noch weitere Lockerungen gelten. Auch Pausen und Tarifverträge können beim Ferienjob schon wichtig sein.

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Für 13- bis 14-Jährige sind nur leichte und geeignete Tätigkeiten wie Zeitung austragen, Botengänge oder Nachhilfe zulässig. Gefährliche oder schwere körperliche Arbeiten sind verboten. Die erlaubten Arbeitszeiten richten sich nach dem Alter. Kinder von 13 bis 14 Jahren dürfen mit Zustimmung der Eltern täglich bis zu zwei Stunden (in der Landwirtschaft drei Stunden) zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Jugendliche von 15 bis 17 Jahren dürfen während der Ferien höchstens vier Wochen arbeiten – maximal acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche. Wer arbeitet, muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis 6 Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden auf 60 Minuten Pause. Sollte im Unternehmen, bei dem der Ferienjob ausgeübt wird, jedoch ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gelten, muss dieser auch bei Minderjährigen angewendet werden.

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