
DEHOGA kritisiert Abschalten von Außenwerbung
Seit diesem Monat müssen Geschäfte und alle anderen Betriebe ihre beleuchtete Außenwerbung abschalten - so steht es in der Energiesparverordnung des Bundes.
Veröffentlicht: Montag, 12.09.2022 04:35
Allerdings gilt das wohl auch für normale Namensschilder von Firmen - zum Beispiel der beleuchtete Name eines Hotels oder Restaurants. Der Branchenverband DEHOGA findet das unfair. Beleuchtete Werbung soll zwischen 22 Uhr abends und 16 Uhr am nächsten Tag abgeschaltet werden. Darunter zählen im Sinne der Energiesparverordnung aber auch beleuchtete Namen von Gastro- und Hotelbetrieben. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt nochmal deutlich gemacht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA fürchtet aber, dass dies den Betrieben schaden könnte. Beleuchtete Namenszüge dienten als Orientierung vor allem für ortsfremde Gäste, sie sollten deshalb während der Öffnungszeiten eines Betriebs beleuchtet sein dürfen. Schließlich sei Licht in den Innenräumen auch erlaubt, was nicht weniger Energie verbrauche als beleuchtete Schilder, so der DEHOGA.