
Corona: Justiz ergreift Maßnahmen
Auch vor den Gerichten bei uns macht die Ausbreitung des Corona-Virus nicht halt. Deshalb werden in der Justiz verschiedene Schutzmaßnahmen getroffen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 18.03.2020 13:24
Man wolle alle Verfahrens-grundsätze aufrechterhalten - aber die Ansteckungsgefahr minimieren, so das Justizministerium. Gerichtssitzungen werden aktuell nur dann durchgeführt, wenn sie nicht verschiebbar sind. Ob Verhandlungstermine verschoben oder Strafverfahren ausgesetzt werden, prüfen die Gerichte für jeden Fall einzeln. Öffentliche Gerichtsverhandlungen kann man weiterhin besuchen, aber nur wenn man keine Krankheitssymptome hat, in letzter Zeit keinen Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte und sich nicht in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Anträge können bei den Gerichten weiterhin eingericht werden, wenn möglich sollte man das aber schriftlich machen. Für Eilanträge seien die Rechtsantragsstellen aber geöffnet.