
Buchhalterin am Landgericht zu Haftstrafe verurteilt
Im Betrugs- und Untreue Prozess hat das Mönchengladbacher Landgericht eine frühere Buchhalterin zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Veröffentlicht: Dienstag, 19.03.2024 05:54
Die 55-Jährige Mönchengladbacherin hatte im Prozess eingeräumt, bei einem Mönchengladbacher Unternehmen innerhalb von vier Jahren knapp 460.000 Euro privat für sich abgezweigt zu haben. Als Motiv hatte die zweifache Mutter angegeben, ihrem zweiten Mann etwas Luxus bieten zu wollen, um ihn nicht zu verlieren. Zwischen 2013 und 2017 soll sie in der firmeneigenen Buchhaltungssoftware die Taten begangen haben. Erst einen Monat nachdem sie bei der Firma gekündigt hatte, seien die Fehlbeträge aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft hatte 4 Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.