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BGH bestätigt Urteil zu Kita-Mord
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BGH bestätigt Urteil zu Kita-Mord

Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Haft für eine Viersener Kita-Erzieherin bestätigt.

Veröffentlicht: Freitag, 25.02.2022 14:18

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Damit wies der BGH die Revision der Frau zurück, nachdem sie vom Landgericht Mönchengladbach wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Die Angeklagte beteuert weiterhin ihre Unschuld. Vor zwei Jahren im April hatte eine Erzieherin einer Viersener Kita die zweijährige Greta getötet. Während des Mittagsschlafs hatte die Erzieherin Gretas Brustkorb zusammen gedrückt, sodass sie nicht mehr atmen konnte. Zwei Wochen nach der Tat starb die zweijährige Greta im Krankenhaus an den Folgen. Daraufhin wurde die Erzieherin vom Landgericht Mönchengladbach zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Gegen dieses Urteil und die Festellung der besonderen Schwere der Schuld ging die Frau in Revision. Jetzt wies der BGH die Revision als "offensichtlich unbegründet" zurück. Damit bleibt das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach rechtskräftig. 

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