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Beschäftigungsdaten melden
Mönchengladbacher Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten können noch bis Ende Juni ihre Beschäftigungsdaten an die Arbeitsagentur übermitteln.
Veröffentlicht: Sonntag, 14.06.2020 08:37
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Hintergrund ist, dass Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern gesetzlich verpflichtet sind, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Ansonsten müssen sie eine Ausgleichsabgabe an die Integrations- und Inklusionsämter zahlen. Um das zu überprüfen, müssen die Betriebe der Arbeitsagentur normalerweise bis zum 31. März ihre Daten schicken. Aufgrund der Corona-Krise ist diese Frist aber bis Ende des Monats verlängert worden.
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