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Apotheken sollen mit flexiblen Öffnungszeiten entlastet werden
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Apotheken sollen mit flexiblen Öffnungszeiten entlastet werden

Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie: Die Apothekerkammer Nordrhein hat neue Regeln für die verpflichtenden Öffnungszeiten beschlossen. Bisher waren viele Apotheken nämlich an festgelegte Pflichtöffnungszeiten gebunden.  

Veröffentlicht: Mittwoch, 21.06.2023 12:43

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Um Personal effizient einsetzen zu können, dürfen Apotheken künftig ihre Öffnungszeiten - außerhalb des Notdienstes - flexibler gestalten. Montags bis freitags, an vier Tagen pro Woche, gilt dann eine tägliche Mindestöffnungszeit von sechs Stunden. Und an einem weiteren Tag soll mindestens drei Stunden geöffnet sein. Genaue Uhrzeiten sind also nicht mehr vorgeschrieben. Es kann grundsätzlich frei gewählt werden, wann die Apotheke in diesem Zeitraum geöffnet wird. An Samstagen besteht keine Pflicht zur Öffnung. Am Service der 24-Stunden Notdienstapotheken ändert sich dadurch nichts. 

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