
Apotheken können erst einmal aufatmen
Die Apotheken in Mönchengladbach können vorerst aufatmen. Das sogenannte „Sars-CoV2-Arzneimittelverordnungsgesetz“ wurde verlängert. Dadurch dürfen Apotheken Medikamente einfacher austauschen, wenn das verschriebene Medikament nicht lieferbar ist.
Veröffentlicht: Mittwoch, 29.03.2023 11:49
Eigentlich sollte die Sars-CoV2-Arzneimittelverordnung am 7. April auslaufen – jetzt wurde sie bis zum 31. Juli verlängert, so der Deutsche Bundestag. Das bedeutet für die Apotheken, dass sie weiterhin bestimmte Medikamente, die nicht verfügbar sind, austauschen oder andere Packungsgrößen herausgeben dürfen. Ohne diese Verordnung wäre dies nicht möglich. Aktuell sind knapp 550 Medikamente von Lieferengpässen betroffen. Trotzdem raten die MAXMO-Apotheken Personen, die auf Medikamente angewiesen sind, diese noch vor den Osterferien zu besorgen, da es durch die Feiertage zu eingeschränkten Lieferungen und abweichenden Öffnungszeiten kommen kann.