
© Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten
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Anspruch auf Weihnachtsgeld
Mönchengladbacher Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf Weihnachtsgeld haben.
Veröffentlicht: Mittwoch, 07.12.2022 14:09
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Auch die rund 15.000 Minijobber in Mönchengladbach sollten das tun. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Ob Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem würden viele Gastronomen ihr Personal leer ausgehen lassen, sagt die NGG. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich dann aber nach der jeweiligen Arbeitszeit und wird in der Regel mit dem Novembergehalt gezahlt.
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