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AKW-Laufzeitverlängerung verstößt gegen EU-Recht
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AKW-Laufzeitverlängerung verstößt gegen EU-Recht

Die Laufzeit-Verlängerung der beiden Atomkraftwerke Doel 1 und 2 verstößt gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof am Montag (29.07.2019) entschieden.

Veröffentlicht: Montag, 29.07.2019 13:35

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Demnach hätte die belgische Regierung vorher die Umweltverträglichkeit der beiden Meiler prüfen lassen müssen. Beide Reaktoren sind mehr als 40 Jahre alt. Eigentlich sollten Doel 1 und 2 schon längst vom Netz sein. Die belgische Regierung hatte damals allerdings die Laufzeit der Meiler bis 2025 verlängert. Dagegen hatten Umweltschützer geklagt. Ob die Atomkraftwerke jetzt abgeschaltet werden müssen, ist noch unklar. Immer wieder sorgen die Pannen-Meiler zusammen mit dem Kraftwerk in Thiange für Schlagzeilen. Das Kernkraftwerk Doel ist 200 km von Mönchengladbach entfernt, das in Tihange kanpp 150. 

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