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3G-Regel am Arbeitsplatz und im ÖPNV
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3G-Regel am Arbeitsplatz und im ÖPNV

Ab heute muss jeder, der nicht von zu Hause aus arbeiten kann, am Arbeitsplatz geimpft, genesen oder aktuell getestet sein.

Veröffentlicht: Mittwoch, 24.11.2021 05:54

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Die von der Bundesregierung beschlossene 3G-Pflicht am Arbeitsplatz tritt heute auch in NRW in Kraft. Jedes Unternehmen in Mönchengladbach muss ab sofort Listen mit dem jeweiligen Status seiner Mitarbeiter erstellen, sagt die IHK Mittlerer Niederrhein. Von der Handwerkskammer Mönchengladbach heißt es: Wer die Angabe oder stattdessen auch den täglichen Test verweigert, dem drohen verschlossene Türen und Lohnausfall. Der Test muss allerdings unter qualifizierter Aufsicht durchgeführt werden - also entweder im Testzentrum oder unter Aufsicht eines geschulten Mitarbeiters vor Ort. Beide Kammern registrieren, dass viele Betriebe bereits Mitarbeiter für diese Aufsicht weiterqualifiziert haben oder es vorhaben. Gerade in kleinen Handwerksbetrieben seien die Kapazitäten damit aber bereits am Limit, heißt es. 

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ÖPNV

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Die 3G-Regel wird in den Bussen und Bahnen hier in Mönchengladbach wohl nur stichprobenartig kontrolliert werden. Das teilte uns die NEW auf Nachfrage mit. Und auch die Deutsche Bahn wird zwar eigene und externe Sicherheitskräfte für die Kontrollen einsetzen. Flächendeckende Kontrollen sind aber nicht möglich. Um den 3G-Nachweis wirklich bei jedem Fahrgast zu kontrollieren, fehlt schlichtweg das Personal. Die Deutsche Bahn will in ihren S-Bahnen, RE- und RB-Zügen gut 9.000 Mitarbeiter dafür einsetzen -- allerdings deutschlandweit. Für flächendeckende Kontrollen reicht das bei Weitem nicht aus. Auch die NEW wird die 3G-Regelung in ihren Bussen nur stichprobenartig kontrollieren können. Das sollen die Fahrkartenkontrolleure zusätzlich zur Ticket- und zur Maskenkontrolle mit übernehmen. Wer als Fahrgast ohne 3G-Nachweis erwischt wird, muss dann meist am nächsten Halt aussteigen. Ein Verstoß ist aber auch eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern belegt. 

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